Mitglied werden
Sie möchten Mitglied bei uns werden? Dann laden Sie sich hier unser Anmeldeformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es per Fax oder per E-Mail als PDF, unterschrieben an uns zurück.
Mitgliedschaftsantrag komplett ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder Post zurücksenden.
Antragsformular2.pdf
PDF-Dokument [65.1 KB]
Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen heißen zu können!
Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Antrages auf Beitritt.
Die Mindestmitgliedsdauer beträgt zwei volle Kalenderjahre.
Als Mitglied bezahlen Sie einen Jahresbeitrag.
Sie haben die Möglichkeit, mit der Mitgliedschaft eine Rechtsschutzversicherung für Mietsachen abzuschließen. Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise zur
Rechtsschutzversicherung!
Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag für das Beitrittsjahr ist nach Quartal gestaffelt:
Mitgliedschaft mit Rechtsschutz ohne Rechtsschutz
Beitritt im 1. Quartal 70,00 EUR 50,00 EUR
Beitritt im 2. Quartal 52,50 EUR 37,50 EUR
Beitritt im 3. Quartal 35,00 EUR 25,00 EUR
Beitritt im 4. Quartal 17,50 EUR 12,50 EUR
zuzüglich jeweils einmalige Aufnahmegebühr:
- bei Erteilung einer Einzugsermächtigung 15,00 EUR
- ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung 25,00 EUR
Der Jahresbeitrag für das dann folgende volle Kalenderjahr (Jan. - Dez.) beträgt:
- mit Rechtsschutzversicherung 70,00 EUR
- ohne Rechtsschutzversicherung 50,00 EUR
Bei Eintritt im IV Quartal ist mit dem anteiligen Betrag für das lfd. Kalenderjahr der der Folgejahres fällig.
Beendigung der Mitgliedschaft
Nach zweijähriger Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ein Austritt aus dem Verein erfolgen; die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. September desselben Jahres bei uns eingegangen sein. Ist bis 30. September eines Jahres keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Umzug
Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit dem Wegzug aus unserem Tätigkeitsbereich. Auch in diesem Fall ist die satzungsmäßige Kündigungsfrist einzuhalten. Bei einem Wegzug ist die Ummeldung zu dem für den neuen Wohnort zuständigen DMB-Mieterverein ratsam. Durch die Ummeldung entstehen keine Unkosten; eine erneute Aufnahmegebühr entfällt. Die Mitgliedsdauer bei uns sowie bereits für das laufende Kalenderjahr bei uns bezahlte Beiträge werden beim neuen Mieterverein angerechnet.